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26. Januar 2010 / competenceselling

Kann man das Wort „Querdenker“ als Marke schützen lassen?

Vor zwei Jahren habe ich versucht, “Competence Selling” als Wortmarke beim Patent- und Markenamt eintragen zu lassen. Es wurde abgelehnt.

Zuerst war ich verärgert, denn die Begründung lautete, es wären zwei “geläufige” Worte, die liessen sich nicht schützen. Das sah und sehe ich anders, denn diese zusammengefügten Begriffe haben eine spezielle Bedeutung. Aber zwischenzeitlich habe ich das nicht nur akzeptiert, sondern auch kapiert, dass es völlig wurscht ist, ob man ein Recht auf so was hat. Es gilt doch vielmehr, was sich als gut durchsetzt. Das wird dann eh zur Marke. Und wenn ich „Competence Selling“ heute google (ohne “ “ ), dann bin ich begeistert. Sogar auf den google.com Seiten stehe ich an 2. Stelle. Ganz ohne Wortmarke.

Heute macht es mich aktuell wütend, dass QUERDENKER als Wortmarke von einer Firma angemeldet wurde. Wie konnte das passieren. Hier hat eine Firma tatsächlich dieses Wort, das im Duden steht und allgemeiner Sprachgebrauch ist,  eintragen lassen und benutzt es für seinen Querdenker Club. (Genau genommen müsste ich jetzt hinter Querdenker und vor Club ein ® setzen) Und genau diese Firma droht jetzt dem Business Club innovativ in mit Abmahnung und Konsequenzen, wenn der Club weiterhin dieses Wort in der Unterzeile und für Events (Querdenker-Forum, Querdenker-Talk) einsetzt.

Kann nicht sein, sagen Sie? Ist aber so.

Für mich ist es ein doppeltes Problem. 1. Wie kann dem Deutschen Marken- und Patentamt ein solcher Fehler unterlaufen und 2. Wie kann jemand das Wort Querdenker benutzen und daraus ein fieses Geschäft machen.  Dass sich jemand die Domain querdenker.de kauft ist ok, wer halt zuerst da ist. Aber dann noch drohen und daraus Geld machen wollen ist einfach unanständig.

Pfui, Herr O.E. Ziehen Sie Ihre Wortmarke wieder zurück. Wir jedenfalls werden Einspruch dagegen einlegen.

6 Kommentare

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  1. Wolff Horbach / Jan 26 2010 09:27

    Lieber Herr Klotz, mir ist es vor Jahren ähnlich wie Ihnen ergangen. Ich wollte „BlueSky“ für ein Software-Produkt eintragen lassen. Wurde abgelehnt.

    Ich war auch umso erstaunter, dass so ein gängiges Wort wie Querdenker schützbar ist.

    Ihre Wut teile ich.

  2. Doc Sarah / Jan 27 2010 20:42

    „HEALING CONCEPTS“ konnte ich in deutschland auch nur als „HEALING CONCEPTS by Dr. Sarah Schons“ schützen lassen. Umso dubioser erscheint mir die ver-marke-tung „querdenker“ – vielleicht sollten wir uns von diesem offenbar sehr sachkundigen amt rasch ein paar allgeinsprachliche substantive, adjektive oder gar präpositionen und personalpronomina schützen lassen… würden sie nicht – das weiß ich – bleibt die frage: welcher rechtsunkundige sachbearbeiter hat die „marke“ *querdenker* entgegen der statuten des DPMA seinerzeit durchgewunken – und für wieviel…

  3. Ehrl Otmar / Jan 27 2010 21:50

    STELLUNGNAHME

    Da Frau Wiegand nicht bereit ist, hier eine Richtigstellung vorzunehmen und es wissentlich zulässt, dass uns böswillige Absichten unterstellt werden, möchte ich hiermit zur Aufklärung beitragen. Auch das gestrige wohlwollende Telefonat konnte Frau Wiegand zu unseren großen Bedauern nicht dazu bewegen, den irreführenden Ausführungen im Rahmen eines angemessenen Verhaltens zu entgegnen:

    1. Frau Wiegand wurde nicht von uns abgemahnt, sondern hat uns angerufen, um eine weitere
    Verwendung des Begriffs als Titel bzw. Headline für Ihre Veranstaltungen und Ihre Talk-Reihe abzustimmen. Dieses Gespräch war äußerst kollegial.

    2. Wir freuen uns unheimlich darüber, dass sich soviele mit dem Begriff QUERDENKER
    indentifizieren und ihn als Bezeichnung für sich benutzen. Diesen Begriff kann auch jeder
    für sich persönlich ohne Einschränkungen weiterhin verwenden. Dies hat mit unserer Marke
    auch in keinster Weise etwas zu tun, wie hier irrtümlich suggeriert wird.

    3. Wir veranstalten in 2010 über 100 QUERDENKER-Events und mussten feststellen, dass seit Mitte letzten Jahres viele Veranstalter Ihre Events auch unter dem Titel bzw. der Headline QUERDENKER-… platziert haben. Aufgrund dessen erreichen uns inzwischen laufend Beschwerden von verärgerten und irritierten Teilnehmern, die uns hierfür verantwortlich machen bzw. uns als Veranstalter wahrnehmen. Deshalb können wir es nicht zulassen, dass dieser Begriff für Veranstaltungs-Formate im Titel bzw. oder in der Headline benutzt wird und deshalb zu einer Verwechslungsgefahr mit unseren Veranstaltungen führt.

    4. Mit über 150.000 Mitgliedern und Freunden des QUERDENKER-Clubs wurde in den letzten Jahren das größte QUERDENKER-Netzwerk geschaffen. Es ist irritierend, wenn nun viele Unternehmen, so sehr wir dessen Leistungen respektieren und schätzen, nun den Begriff QUERDENKER für sich gewerblich nutzen.

    5. Wir haben eine QUERDENKER-Stiftung gegründet und unterstützen damit Kinder, Schüler und Studierende, um die wichtigste Ressource in unserem Land zu fördern. Damit unterstreichen wir auch unsere soziale Verantwortung und finanzieren dies durch all unseren Aktivitäten. Wir wollen das Querdenken fördern und nicht blockieren.

    6. Wir sind auch kein “abmahnwütiges” Unternehmen, sondern müssen lediglich unsere Interessen schützen, wenn jemand unsere Initiative oder unsere Aktivitäten für eigene Zwecke oder Geschäftsmodelle nutzt.

    7. Wir sind lediglich Markeninhaber der Marke “Querdenker” seit 2004. Die Marke Querdenken wurde von Dr. Peter Kreuz (der Partner von Anja Förster) ebenfalls in 2004 geschützt.

    Wir betonen nochmals, wie wir es auch gegenüber Frau Wiegand getan haben, unsere höchste Wertschätzung und Respekt für Ihre Aktivitäten.

    Viele quer-gedachte Grüße

    Otmar Ehrl

  4. Alexander / Jan 27 2010 23:32

    EINSCHÄTZUNG

    zum Kommentar von Herrn Ehrl, ebenfalls Copy-Paste aus dem innovativ.in-Blog:

    zu 1: Meines Wissens nach ging die Initiative nicht, wie von Herrn Ehrl suggeriert, von Frau Wiegand aus.

    zu 2: Das sehen die Abgemahnten naturgemäß anders.

    zu 3: Suggieriert, dass Herr Ehrl der Urheber des Begriffs Querdenker ist oder er der erste war, der geschäftsmäßig Veranstaltungen mit diesem Begriff im Titel oder Untertitel angeboten hat.

    zu 4: Ach kommen Sie, Herr Ehrl.

    zu 5: Lobenswert. Hat aber trotzdem nichts mit der hier diskutierten Sache und Geschäftspraxis zu tun.

    zu 6: Hm. Wenn die Förderung von Querdenkern das Ziel von Herrn Ehrl ist, dann wiederspricht er sich. Abgesehen davon ist das Querdenken nicht “eine Initiative” sondern eine angenehme Charaktereigenschaft von einzelnen Menschen.

    zu 7: Nicht “Querdenken” ist geschützt, sondern “Business Querdenken”. Wir wollen schon genau bleiben, nicht wahr. Um noch genauer zu werden: Anmeldetag von beiden war Mitte 2004 (Querdenker im April, Business Querdenken im September). Offensichtlich war das Markenamt 2004 nicht wirklich auf Zack. Wichtiger aber: das Ergebnis zählt. Der eine nutzt die Anmeldung zu Abmahnungen der andere nicht.

  5. Hans-Peter Schulz / Aug 15 2010 17:33

    Wenn einzelne Worte aus dem Duden als einzelne Marken geschützt werden können, wie kann dann noch sichergestellt werden, dass man gesellschaftlich nützliche Inhalte noch präsentieren kann.
    Wilde Wortkonstrukte, um einer Abmahnfalle zu entgehen, sind sicherlich nicht hilfreich, dass eine zweckgerichtete Kommunikation stattfinden kann!
    Darf ich dieses Wort jetzt noch als Überschrift auf meiner Website benutzen, die ich gerade erstellen möchte?
    Muss der Duden-Verlag (Bibliographisches Institut GmbH) jetzt Lizenzgebühren für die Erwähnung dieses Wortes in seinen Büchern bezahlen?

    Mit freundlichen Grüßen

    Hans-Peter Schulz

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