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AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Marcel Klotz (Auftragnehmer) bietet freiberuflich Schulungsmaßnahmen in Form von Vorträgen, Seminaren, Coachings, Trainings und Workshops  an. Diese können sowohl offene wie auch geschlossene Schulungsmaßnahmen sein und Inhouse wie auch in externen Tagungsstätten bzw. in den Räumen des Auftraggebers abgehalten werden.
Die Schulungsmaßnahmen bedienen sich stets fundierten und neuen Erkenntnissen und werden ausschließlich von und durch den Auftragnehmer durchgeführt. Können diese nicht durch den Auftragnehmer abgedeckt werden, erfolgt eine Abstimmung mit dem Auftraggeber, um spezifische Inhalte durch Dritte aus dem Trainernetzwerk des Auftragnehmers abzudecken.

Vertragsgestaltung
Die vorliegenden Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.

Der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer ist ein Beratervertrag, der den Auftragnehmer zur Erbringung von Dienstleistungen verpflichtet.
Honorar
Die Honorarpreise ergeben sich aus unserem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Abweichungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Aus Fairnessgründen berechnen wir bei Zahlungsverzug bankübliche Zinsen und machen entstandene Verzugsschäden nach Fälligkeit geltend.

Kommt der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen, insbesondere bei Anzahlungsbeträgen, nicht nach, kann der Auftragnehmer von seinen Leistungspflichten aus dem Vertrag einseitig zurücktreten. Die Leistungspflichten des Auftraggebers bleiben davon unberührt bestehen.

Aufrechnungs- und Zurückhaltungsrechte gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen sind ausgeschlossen. Eine vereinbarte Erfolgsgarantie hat nur dann Gültigkeit, wenn sie schriftlich im Auftrag fixiert ist und die Ergebnisse faktisch messbar sind.

Absage durch den Auftraggeber
Dem Auftraggeber ist bekannt, dass der Auftragnehmer einen langen zeitlichen Vorlauf hat. Im Falle einer Stornierung oder Verschiebung der Schulung- oder des Schulungstermins durch den Auftraggeber fallen deshalb folgende Bearbeitungs- bzw. Stornierungsgebühren an, es sei denn, der Auftraggeber kann nachweisen, dass dem Auftragnehmer kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist:

– Bis 12 Wochen vor Seminarbeginn 30% des gesamten Auftragsvolumens
– Bis 6 Wochen vor Seminarbeginn 50% des gesamten Auftragsvolumens
– Bis 2 Wochen vor Seminarbeginn 75% des gesamten Auftragsvolumens
– Bei weniger als zwei Wochen vor Seminarbeginn werden die vollen Seminargebühren fällig.

Eine vorzeitige Kündigung des Vertrages ist nicht möglich.
Änderungen und Absage durch den Auftragnehmer
Der Auftragnehmer behält es sich vor, Schulungsinhalte geringfügig zu modifizieren. Der Auftragnehmer kann Termin- und Ortsverschiebungen vornehmen, sofern dem Kunden dadurch kein Schaden entsteht. In Fällen höherer Gewalt (z.B. bei Krankheit des Trainers, Anreiseschwierigkeiten oder sonstiger Verhinderung) kann die Schulungsmaßnahme abgesagt und ein geeigneter Ersatztermin vorgeschlagen werden. Der Auftraggeber kann aufgrund Änderungen oder –absagen keine Schadensersatzansprüche ableiten.

Wettbewerbsverbot
Der Auftragnehmer ist berechtigt, ihre Dienstleistungen in der Folge auch Mitbewerbern des Auftraggebers anzubieten. Wünscht der Auftraggeber in Abweichung an diese Regelung ein Wettbewerbsverbot, so muss dieses separat und schriftlich formuliert und vom Auftraggeber honoriert werden.

Urheberrechte

 und Geistiges Eigentum

Die Seminarinhalte, sowie die den Teilnehmern überlassenen Unterlagen sind das geistige und alleinige Eigentum des Auftragnehmers . Sie dürfen nicht vervielfältigt, veröffentlicht oder dritten Personen zugänglich gemacht werden. Dies gilt sowohl für Teile der Unterlagen, als auch für ihre Gesamtheit. Auch eine Veränderung und Überarbeitung der Inhalte ist nicht zulässig. Der Auftragnehmer behält sich vor, in Falle der Zuwiderhandlung entsprechende Schadenersatzforderungen zu stellen.
Sollte Grund zur Annahme bestehen, dass der Auftraggeber bzw. Teilnehmer, Inhalte der Schulungsmaßnahmen dazu verwendet selbst Schulungen in der Logik von bzw. nach denen des Auftragnehmers abzuhalten, kann der Auftragnehmer (auch kurzfristig) vom Vertrag zurücktreten. Der Auftraggeber kann in diesem Fall keine Forderungen stellen.
Haftung
Die Teilnahme an der Schulungsmaßnahme erfolgt auf eigenes Risiko und in Eigenverantwortung der Teilnehmer. Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr bezüglich der Übertragbarkeit der Lehrgangsinhalte in die eigene Praxis.

Der Auftraggeber und die Teilnehmer erkennen mit diesem Auftrag ausdrücklich an, dass sie innerhalb und außerhalb der Schulungsmaßnahmen die volle Verantwortung für sich und ihr Handeln übernehmen. Die Teilnahme an etwaigen Übungen sind freiwillig und die Anweisungen des Trainers sind als Vorschläge zu verstehen, denen der Teilnehmer aus freiem Willen und nur soweit folgt, wie er es selbst verantworten kann.

Für Schäden, die der Teilnehmer sich selbst und anderen Personen oder Dingen zufügt, sowie für jedes Risiko, das er eingeht, haftet der Teilnehmer allein.
Beanstandungen/Mängel
Beanstandungen jedweder Art führen gemäß dieser Vereinbarung nicht zur Reduzierung der Honorargebühren. Ungeachtet dessen ist eine Beanstandung innerhalb von fünf Werktagen dem Auftragnehmer schriftlich mitzuteilen.
Datenschutz
Der Auftragnehmer ist zur Verschwiegenheit aller kundenbezogenen Daten und Informationen verpflichtet. Tonband- und Videoaufzeichnungen dienen ausschließlich Schulungszwecken und werden sofort nach Ende des Trainings von dem Trainer gelöscht.

Gerichtsstand
Es gilt das Deutsche Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Mönchengladbach.

Sonstiges
Vertragsänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB´s nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder der AGB´s unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag unvollständig sein, so wird der Vertrag in seinem übrigen Inhalt davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche Bestimmung ersetzt wie dem Sinn und Zweck der wirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.

Diese Geschäftsbedingung gilt als anerkannt, wenn die Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber unterschrieben ist, bzw. wenn der Auftraggeber (fern-) mündlich den Auftrag zugesagt hat und vom Auftragnehmer eine schriftliche Auftragsbestätigung erhalten und nicht innerhalb von 7 Werktagen widersprochen hat.
(Stand der AGBs: 01. November 2012)

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